Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Chilas Boxing Club
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB regeln die Nutzung der Trainingsflächen, Trainingsgeräte, Kursangebote sowie sämtlicher weiteren Einrichtungen und Dienstleistungen des Chilas Boxing Club (nachfolgend „Club“).
1.2. Mit Abschluss eines Vertrages oder der Nutzung des Clubs anerkennt das Mitglied diese AGB sowie die Betriebsordnung („Gym Rules“) als verbindlich.
2. Mitgliedschaft
2.1. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
2.2. Adress-, E-Mail- und Nummernänderungen sind dem Club unverzüglich mitzuteilen.
2.3. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
3. AGB und Betriebsordnung (Gym Rules)
3.1. Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und die Gym Rules einzuhalten und den Anweisungen des Personals/der Trainer Folge zu leisten.
3.2. Zuwiderhandlungen können zum Hausverbot führen (vgl. Ziff. 12).
4. Leistungen und Angebot
4.1. Umfang und Art der Leistungen (z. B. Open Gym, Klassen, Personal Training) richten sich nach dem gewählten Abo und der jeweils gültigen Angebotsbeschreibung.
4.2. Der Club kann aus organisatorischen Gründen Angebote und Klassenformate anpassen (vgl. Ziff. 10).
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss ausgewiesenen Preise. Preisänderungen für Folgevertragsperioden bleiben vorbehalten.
5.2. Fälligkeit & Vorauszahlung: Der Mitgliederbeitrag ist mit Vertragsabschluss für die gewählte Vertragsdauer im Voraus fällig.
5.3. Zahlungsart: Der Mitgliederbeitrag ist per TWINT zu begleichen. Andere Zahlungsarten können im Einzelfall nach vorgängiger Vereinbarung akzeptiert werden.
5.4. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gerät das Mitglied ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Club ist berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben und den Zutritt bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
6. Haftung und Versicherung
6.1. Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge Unfall, Verletzung oder Krankheit wird jede Haftung des Clubs, seines Personals und seiner Trainer ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.2. Für den Verlust oder die Beschädigung von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. übernimmt der Club keine Haftung.
6.3. Der Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherung ist Sache des Mitglieds.
6.4. Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich zur Teilnahme am Training geeignet zu sein; allfällige gesundheitliche Einschränkungen sind vor Trainingsbeginn dem Trainer mitzuteilen.
7. Betriebszeiten
7.1. Der Club ist während der kommunizierten Betriebszeiten geöffnet; ausgenommen sind Feiertage sowie notwendige Schliessungen (Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung, höhere Gewalt).
7.2. Angebot und Betriebszeiten können jederzeit geändert werden.
7.3. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder Angebots- bzw. Betriebszeitenänderungen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft, vorbehaltlich Ziff. 14 (Höhere Gewalt).
8. Nutzungspause / Hinterlegung („Hold“)
8.1. Eine Nichtnutzung berechtigt weder zur Reduktion noch zur Rückforderung des Beitrags.
8.2. Bei triftigem Grund kann die Mitgliedschaft für mindestens 2 Wochen und maximal 6 Monate unterbrochen werden. Der Hold ist vor Abwesenheit unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Arztzeugnis, Flugticket) zu beantragen.
8.3. Ein rückwirkender Hold ist nur bei Krankheit/Unfall möglich und muss innerhalb eines Monats nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden.
8.4. Gründe: beruflicher Auslandsaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär-/Zivildienst.
8.5. Ferien-/Auslands-Holds sind auf einen (1) Hold je 6 Monate beschränkt.
9. Reservierungen, Stornierungen, „No-Shows“
9.1. Klassen, Personal Trainings und Open-Gym-Zeitslots sind vorgängig über die Club App (ZEN Planner) zu reservieren.
9.2. Stornierungen innerhalb von 2 Stunden vor Beginn sind nicht möglich.
9.3. Erscheint ein Mitglied ohne fristgerechte Stornierung nicht, gilt dies als No-Show; eine Rückvergütung erfolgt nicht.
10. Angebots- und Planänderungen
10.1. Der Club kann Klassenpläne, Angebote, Trainerzuteilungen und Kursinhalte anpassen.
10.2. Zumutbare Änderungen begründen keine ausserordentlichen Kündigungs- oder Rückerstattungsrechte.
11. Vertragsdauer, Verlängerung, Rücktritt und Kündigung
11.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem gewählten Abo.
11.2. Automatische Verlängerung: Alle Abos verlängern sich nach Ablauf automatisch um die ursprüngliche Dauer, sofern sie nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
11.3. Rücktritt in Härtefällen: Ein vorzeitiger Vertragsrücktritt mit anteiliger Rückerstattung kann in Härtefällen (langandauernde Krankheit/Unfall) gewährt werden; ein Anspruch besteht nicht. Das Gesuch ist schriftlich mit Nachweisen (Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung etc.) einzureichen.
11.4. Während eines aktiven Holds ist eine ordentliche Kündigung möglich; die Restlaufzeit wird an die Kündigungsfrist angerechnet.
12. Zuwiderhandlungen / Hausrecht
12.1. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen AGB, Gym Rules oder Weisungen des Personals/der Trainer können zum Hausverbot führen.
12.2. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte.
12.3. Die missbräuchliche Verwendung erlernter Fähigkeiten (z. B. Körperverletzung ausserhalb des Clubs) kann zum sofortigen Ausschluss führen.
13. Foto- und Videoaufnahmen
13.1. Im Rahmen des Trainingsbetriebs können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
13.2. Das Mitglied räumt dem Club hierfür die zur Nutzung notwendigen Rechte (einschliesslich urheberrechtlicher Nutzungs- und Leistungsschutzrechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein.
13.3. Opt-Out: Wenn dies nicht erwünscht ist, hat das Mitglied den Trainer vor der Klasse bzw. dem Anlagenbesuch ausdrücklich zu informieren; der Club stellt dann sicher, dass das Mitglied nicht aufgenommen wird.
14. Höhere Gewalt
14.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Auflagen) kann der Vertrag nicht vorzeitig beendet werden.
14.2. Der dadurch entstehende Zeitausfall wird zeitlich gutgeschrieben; Geldrückerstattungen sind ausgeschlossen.
15. Datenschutz
15.1. Der Club verarbeitet Personendaten zur Vertragserfüllung, Trainingsorganisation, Sicherheit und Kommunikation im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht (insb. DSG).
15.2. Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) können beim Club geltend gemacht werden. Weitere Informationen stellt der Club auf Anfrage zur Verfügung.
16. Änderungen der AGB und Gym Rules
16.1. Der Club kann AGB und Gym Rules anpassen. Änderungen werden in geeigneter Form kommuniziert.
16.2. Aus Änderungen können keine Rechte auf Rücktritt oder Rückerstattung abgeleitet werden; Ziff. 11.2 bleibt vorbehalten.
17. Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
17.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
17.2. Es gilt schweizerisches Recht.
17.3. Gerichtsstand ist Zürich.